Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin
KochAusbV 1998§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Koch/Köchin wird staatlich anerkannt.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin
KochAusbV 1998Der Ausbildungsberuf Koch/Köchin wird staatlich anerkannt.