Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin
KochAusbV 1998§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin
KochAusbV 1998Die Ausbildung dauert drei Jahre.