Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung
KomHKV§ 4 Ergebnishaushalt
(1) Der Ergebnishaushalt enthält mindestens die folgenden Positionen:
Steuern und ähnliche Abgaben,
Zuwendungen und allgemeine Umlagen,
Sonstige Transfererträge,
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,
Privatrechtliche Leistungsentgelte,
Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
Sonstige ordentliche Erträge,
Aktivierte Eigenleistungen,
Bestandsveränderungen,
Summe der Erträge aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nummer 1 bis 9),
Personalaufwendungen,
Versorgungsaufwendungen,
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen,
Abschreibungen,
Transferaufwendungen,
Sonstige ordentliche Aufwendungen,
Summe der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Nummer 11 bis 16),
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Saldo aus den Nummern 10 und 17),
Zinsen und sonstige Finanzerträge,
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen,
Finanzergebnis (Saldo aus den Nummern 19 und 20),
Ordentliches Jahresergebnis (Summe aus den Nummern 18 und 21),
Außerordentliche Erträge,
Außerordentliche Aufwendungen,
Außerordentliches Jahresergebnis (Saldo aus den Nummern 23 und 24),
Gesamtergebnis (Summe aus den Nummern 22 und 25).
(2) Unter den Positionen „außerordentliche Erträge“ und „außerordentliche Aufwendungen“ sind Erträge und Aufwendungen auszuweisen, die auf unvorhersehbaren, seltenen und ungewöhnlichen Vorgängen von wesentlicher Bedeutung für die Gemeinde im Sinne des § 65 Absatz 2 Nummer 7 der Brandenburgischen Kommunalverfassung beruhen sowie Erträge und Aufwendungen aus der Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Bauten und Finanzanlagevermögen.