Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunale Hoheitszeichenverordnung
KommHzV§ 6 Übergangsvorschrift
Bereits durch
das Ministerium des Innern genehmigte Wappen, Flaggen und Dienstsiegel dürfen
weiterhin geführt werden.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Kommunale Hoheitszeichenverordnung
KommHzVBereits durch
das Ministerium des Innern genehmigte Wappen, Flaggen und Dienstsiegel dürfen
weiterhin geführt werden.