Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Konditor/zur Konditorin

KondAusbV 2003

§ 6 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 5 § 7