Gesetze / Zweite Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970
KonjAusglRFrV 2§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Zweite Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970
KonjAusglRFrV 2Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.