Gesetze / Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970
KonjAusglRFrV§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Freigabe von Mitteln aus den Konjunkturausgleichsrücklagen der Haushaltsjahre 1969 und 1970
KonjAusglRFrVDiese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.