Gesetze / Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970

KonjAusglRV 1970

§ 1

Bund und Länder bilden im Haushaltsjahr 1970 Konjunkturausgleichsrücklagen.

§ 2