Gesetze / Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970
KonjAusglRV 1970§ 1
Bund und Länder bilden im Haushaltsjahr 1970 Konjunkturausgleichsrücklagen.
Gesetze / Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1970
KonjAusglRV 1970Bund und Länder bilden im Haushaltsjahr 1970 Konjunkturausgleichsrücklagen.