Gesetze / Konsulargesetz KonsG § 25 Besondere gesetzliche Regelung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 05.04.2020. Zur aktuellen Fassung → Für konsularische Amtshandlungen werden Kosten (Gebühren und Auslagen) nach besonderer gesetzlicher Regelung erhoben.