Gesetze / Verordnung zur Umsetzung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation vom 3. März 2021

KonsVerRUSV

§ 2 Vergleichbarkeit der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit dem Goethe-Institut und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist eine dem Goethe-Institut und dem Deutschen Akademischen Austauschdienst vergleichbare Einrichtung im Sinne der Ziffer 6 Satz 3 des zum Abkommen gehörigen Protokolls zu Artikel 15 des Abkommens.

§ 1 § 3