Gesetze / Konzessionsvergabeverordnung
KonzVgV§ 37 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms
Bis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind
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KonzVgVBis zum Ablauf des sich nach § 83 Absatz 2 der Vergabeverordnung ergebenden Tages sind