Gesetze / Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts
KrArchG§ 3 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Gesetze / Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts
KrArchGDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.