Gesetze / Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen
KrFrHemmGErgG§ 4
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. März 1951 in Kraft.
Gesetze / Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegs- oder Nachkriegsvorschriften gehemmten Fristen
KrFrHemmGErgGDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 31. März 1951 in Kraft.