Gesetze / Krankenpflegegesetz
KrPflG 2004§ 22 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
Für die Ausbildung zu den in diesem Gesetz geregelten Berufen findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.
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KrPflG 2004Für die Ausbildung zu den in diesem Gesetz geregelten Berufen findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.