Gesetze / Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung
KraftfAusbV 2001§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung
KraftfAusbV 2001Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.