Gesetze / KraftstoffLBV · BGBl I 1982, 520
Verordnung über Lieferbeschränkungen für Kraftstoff in einer Versorgungskrise
22 Normen · ausgefertigt 26.04.1982 · Änderungen
- Eingangsformel
- 1. Abschnitt · Liefer- und Bezugsbeschränkungen für Kraftstoffe
- § 1 Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- § 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen
- § 3 Geltungsdauer von Bezugscheinen
- 2. Abschnitt · Zuteilung von Bezugscheinen auf Antrag für bestimmten Bedarf
- § 4 Bedarf, für den Bezugscheine zugeteilt werden
- § 5 Zuteilungskürzungen durch Verordnung
- § 6 Antragsberechtigte
- 3. Abschnitt · Verfahrensvorschriften zu den §§ 4 bis 6
- § 7 Anträge von Privatpersonen
- § 8 Anträge von Gewerbetreibenden, Landwirten, freiberuflich Tätigen sowie für sonstigen beruflichen Bedarf
- § 9 Anträge der öffentlichen Hand
- § 10 Antragszeiträume
- § 11 Vorabausgabe von Bezugscheinen
- 4. Abschnitt · Ausgabe von Bezugscheinen unabhängig vom Bedarf
- § 12 Grundmenge für Kraftfahrzeuge
- § 13 Ausgabe von Bezugscheinen über die Grundmenge
- 5. Abschnitt · Zuständigkeiten
- § 14 Zuständige Stellen
- 6. Abschnitt · Zuteilung von Kraftstoff für auswärtige Kraftfahrzeuge sowie in sonstigen besonderen Fällen
- § 15 Zuteilung für außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zugelassene Kraftfahrzeuge
- § 16 Bezugscheine für Vertretungen anderer Staaten, internationale Organisationen und verbündete Streitkräfte
- 7. Abschnitt · Vorschriften für Kraftstoffhändler
- § 17 Lieferpflicht
- § 18 Ablieferung von Bezugscheinen
- § 19 Abgabe und Bezug von Kraftstoff zwischen Kraftstoffhändlern
- 8. Abschnitt · Ordnungswidrigkeiten
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
- 9. Abschnitt · Schlußvorschriften
- § 21 (weggefallen)
- § 22 Inkrafttreten
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3