Gesetze / Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung
KraftstoffLBV§ 17 Lieferpflicht
Kraftstoffhändler, die an einer Tankstelle Kraftstoff abgeben, sind verpflichtet, Abnehmern Kraftstoff gegen Bezugscheine zu liefern, soweit sie über Vorräte verfügen.