Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin KraftwPrV § 10 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.