Gesetze / Gesetz über die Anpassung von Kreditverträgen an Marktbedingungen sowie über Ausgleichsleistungen an Kreditnehmer

KredAAG

§ 6a

Die Ersetzung der in den §§ 3 und 5 bezeichneten Kredite durch andere Finanzierungsmittel berührt den Anspruch des Kreditnehmers auf Zinszuschüsse nicht.

§ 6 § 7