Gesetze / Verordnung zur Übertragung des Vermögens der Staatsbank Berlin auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau
KredAnstWiAÜV§ 5
Diese Verordnung tritt am Ende des Tages nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung zur Übertragung des Vermögens der Staatsbank Berlin auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau
KredAnstWiAÜVDiese Verordnung tritt am Ende des Tages nach ihrer Verkündung in Kraft.