Gesetze / Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahme durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1971
KredAufnBegrV 1971§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Begrenzung der Kreditaufnahme durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1971
KredAufnBegrV 1971Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.