Gesetze / Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

KredInstAufwV 2003

§ 4 Umsatzsteuer

Das Kreditinstitut hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Kostenerstattung gemäß §§ 1 bis 3 entfallenden Umsatzsteuer.

§ 3 § 5