Gesetze / Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
KredInstAufwV 2003§ 4 Umsatzsteuer
Das Kreditinstitut hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Kostenerstattung gemäß §§ 1 bis 3 entfallenden Umsatzsteuer.
Gesetze / Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
KredInstAufwV 2003Das Kreditinstitut hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Kostenerstattung gemäß §§ 1 bis 3 entfallenden Umsatzsteuer.