Gesetze / Kriminallaufbahnverordnung

KrimLV 2009

§ 6 Gehobener Kriminaldienst

Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst wird in einem Bachelor-Studiengang „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. § 13 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt im Übrigen unberührt.

§ 5 § 6a