Gesetze / Dritte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung KugBeV 3 § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Historische Fassung — Stand 01.01.2025 bis 01.01.2026. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.