Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Kürschner/zur Kürschnerin in Industrie und Handwerk

KürschAusbV

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kürschner/Kürschnerin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.

§ 2