Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
LAP-gbautDV§ 32 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst des Bundes
LAP-gbautDVDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.