Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst

LAP-gehDAAV 2004

§ 11 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Die Fachstudien werden an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten, durchgeführt. Mit der Durchführung des Hauptstudiums I kann eine andere geeignete Fachhochschule beauftragt werden.

§ 9 § 11