Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes
LAP-hDBiblV§ 26 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken des Bundes
LAP-hDBiblVDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.