Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

LAP-htVerwDV

§ 38 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

Stunden
1.Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen1
2.Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit1
3.Öffentliches Baurecht1
4.Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften1
5.Grundzüge des öffentlichen Hochbaues und des Städtebaues1 1/4
6.Bautechnik1 1/4
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zusammen6 1/2
§ 37 § 39