Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

LAP-htVerwDV

§ 42 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

Stunden
1.Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen1
2.Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit1
3.Wasserstraßen/Wasserwirtschaft1 1/4
4.Sondergebiete der Wasserstraßen1
5.Vorbereiten und Durchführen von Bauten1
6.Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften1 1/4
------
zusammen6 1/2
§ 41 § 43