Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

LAP-htVerwDV

§ 46 Prüfungsfächer, Prüfungszeiten

Für die schriftliche und mündliche Prüfung sind folgende Prüfungsfächer vorgesehen; die Prüfungszeiten gelten für die mündliche Prüfung:

alle Schwerpunktgebiete:Stunden
1.Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen1
2.Leitungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit1
3.Verkehrswesen und allgemeine Bahnbetriebstechnik1 1/4
4.Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften1
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zusammen4 1/4
Schwerpunktgebiet Bauingenieurwesen:Stunden
5.Technik, Planung und Entwicklung von Bahnanlagen1
6.Bau, Betrieb und Instandhaltung von Bahnanlagen1 1/4
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zusammen2 1/4
Schwerpunktgebiet Maschinen- und Elektrotechnik:Stunden
7.Technik, Planung und Entwicklung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen1
8.Bau, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen1 1/4
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zusammen2 1/4
Schwerpunktgebiet Sicherungs-, Telekommunikations- und Elektrotechnik:Stunden
9.Technik, Planung und Entwicklung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen1
10.Bau, Betrieb und Instandhaltung von sicherungs-, telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen1 1/4
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zusammen2 1/4
§ 45 § 47