Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes
LAP-htVerwDV§ 57 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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LAP-htVerwDVDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.