Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
LAP-mDVerfSchV§ 15 Ausbildungsbehörde
Ausbildungsbehörde ist das Bundesamt für Verfassungsschutz. Es trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung nach Maßgabe dieser Verordnung.