Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
LAP-mftDBwV§ 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
LAP-mftDBwVUrlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.