Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
LAP-mntDBWVV§ 18 Durchführung der Praktika
Die Einstellungsbehörden sind verantwortlich für die Gestaltung, Durchführung und Überwachung der Praktika. Sie bestimmen die Ausbildungsbereiche, Ausbildungsstammplätze und Ausbildungsstationen.