Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung

LAP-mntDBWVV

§ 41 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

§ 40