Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik -

LAP-mtDBWVV

§ 38 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

§ 37