Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Lehrkräfteausbildungs- und -prüfungsverordnung
LAPV§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und beim besonderen Zugang zum Vorbereitungsdienst dauert 24 Monate. Soweit in dieser Verordnung Regelungen zur vorzeitigen Beendigung der Ausbildung getroffen werden, bleiben diese unberührt.