Gesetze / Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

LASaarEG

§ 10 Frühere Feststellungen

§ 42 des Feststellungsgesetzes findet auch auf die Feststellungen Anwendung, die auf Grund saarländischer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften getroffen worden sind.

§ 9 § 11