Gesetze / Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland

LASaarEG

§ 16 Erstattung saarländischer Unterhaltshilfe

§ 290 des Lastenausgleichsgesetzes ist auch auf Unterhaltshilfe nach dem saarländischen Unterhaltshilfe-Gesetz anzuwenden.

§ 15 § 17