Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung

LAufnGDV

§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verteilungsverordnung vom 19. Oktober 2010 ( GVBl. II Nr. 68) außer Kraft.

Einzelnorm

Potsdam, den 19. Oktober 2016

Die Ministerin für Arbeit, Soziales,

Gesundheit, Frauen und Familie

Diana Golze

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*) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen ( ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 96).

Anlagen

1

Anlage 1 - Verteilerschlüssel in Zuständigkeit des Landesamtes für Soziales und Versorgung 602.4 KB

2

Anlage 2 - Verteilerschlüssel in Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde 601.9 KB

3

Anlage 3 - Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften 611.2 KB

4

Anlage 4 - Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit 106.5 KB

§ 17