Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landesaufnahmegesetz-Durchführungsverordnung
LAufnGDV§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verteilungsverordnung vom 19. Oktober 2010 ( GVBl. II Nr. 68) außer Kraft.
Einzelnorm
Potsdam, den 19. Oktober 2016
Die Ministerin für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Frauen und Familie
Diana Golze
_________________________
*) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen ( ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 96).
Anlagen
1
Anlage 1 - Verteilerschlüssel in Zuständigkeit des Landesamtes für Soziales und Versorgung 602.4 KB
2
Anlage 2 - Verteilerschlüssel in Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde 601.9 KB
3
Anlage 3 - Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften 611.2 KB
4
Anlage 4 - Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit 106.5 KB