Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung

LHAGebV

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die öffentlichen Leistungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs (Landeshauptarchiv), für die Gebühren und Auslagen nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis (Anlage) erhoben werden. Im Übrigen findet das Gebührengesetz für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I Nr. 9) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung hinsichtlich der Auslagen unmittelbar und hinsichtlich der Gebühren entsprechende Anwendung.

§ 2