Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung

LHAGebV

§ 3 Umsatzsteuer

Soweit die Umsätze aus diesen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltende Umsatzsteuer zuzüglich zu den Gebühren und Auslagen erhoben.

§ 2 § 4