Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung
LHAGebV§ 3 Umsatzsteuer
Soweit die Umsätze aus diesen Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen, wird die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geltende Umsatzsteuer zuzüglich zu den Gebühren und Auslagen erhoben.