Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung
LHAGebV§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv außer Kraft.
Potsdam, den 14. August 2025
Die Ministerin für Wissenschaft,
Forschung und Kultur
Dr. Manja Schüle
Anlagen
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Anlage 208.6 KB