Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Landeshauptarchiv-Gebührenverordnung

LHAGebV

§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für das Brandenburgische Landeshauptarchiv außer Kraft.

Potsdam, den 14. August 2025

Die Ministerin für Wissenschaft,

Forschung und Kultur

Dr. Manja Schüle

Anlagen

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Anlage 208.6 KB

§ 4