Gesetze / Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte in der ländlichen Hauswirtschaft

LHauswAusbStV

§ 2 Mindestanforderungen an die Größe

Die Ausbildungsstätte soll ein Mehrpersonenhaushalt sein. Größe und Anzahl der Wohn- und Wirtschaftsräume müssen eine optimale Arbeitsplatzgestaltung gewährleisten.

§ 1 § 3