Gesetze / Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge

LKWÜberlStVAusnV

§ 13 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen

Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 sind nicht mehr anzuwenden:

§ 12