Gesetze / Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
LKWÜberlStVAusnV§ 13 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 sind nicht mehr anzuwenden: