Gesetze / Lebensmittelbestrahlungsverordnung

LMBestrV 2000

§ 6 Mitteilungen, Berichte

(1) Die Länder teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die nach § 4 für die Zulassung zuständigen Behörden mit.

(2) Die zuständigen Behörden übermitteln dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Durchschrift jeder Zulassungsverfügung und jeder Änderung dieser Verfügung.

§ 5 § 7