Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
LMTAusbV 2000§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik
LMTAusbV 2000Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.