Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus
LMeerSchÜbkGArt 5
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Gesetze / Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus
LMeerSchÜbkG(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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