Gesetze / Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

LStHVDV

§ 4 Ablehnung der Anerkennung

Über eine Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.

§ 3 § 4a